Der Umfang der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich nach dem diagnostizierten Schweregrad der Fehlstellung. Mit Hilfe des 5-stufigen KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) wird der Befund eingeordnet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.kfo-online.de/21/gkv_g.html
http://www.kfo-online.de/21/gkv_kik_erlaeuterung.html
Diese werden zwar durchaus als medizinisch behandlungswürdig bewertet, die Kosten für eine Behandlung werden jedoch erst bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 übernommen.
Wenn Sie eine kieferorthopädische Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die Kosten unter Umständen übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.waizmanntabelle.de
Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80% des gesetzlichen Anteils der Behandlungskosten, 20% (bzw. 10 % für das zweite in Behandlung befindliche Kind) müssen zunächst von dem Patienten bzw. den Patienteneltern selbst getragen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden die 20% bzw 10 % zurückerstattet. Die Eigenanteil-Rechnungen müssen sorgfältig aufbewahrt werden, damit Sie diese nach Abschluss der Behandlung zur Erstattung an die Krankenkasse weiterleiten können.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen?
Die von den Krankenkassen übernommen Kosten stellen eine absolute Minimalversorgung dar.
SGB V, §12 Wirtschaftlichkeitsgebot:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Darüber hinaus bieten wir Ihnen moderne und sinnvolle Maßnahmen an, um Ihrem und unserem Anspruch an eine bestmögliche und individuelle Versorgung, eine Verkürzung der Gesamtbehandlungszeit und die Vermeidung unangenehmer Nebenwirkungen gerecht zu werden.
Neben der "klassischen" Zahnspange gehören auch weitgehend unsichtbare Behandlungsmethoden (herausnehmbare Aligner, Lingualtechnik) zu unserem Therapiespektrum.
Wir freuen uns, Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über alle Möglichkeiten zu informieren!
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden von der privaten Krankenversicherung grundsätzlich übernommen, sofern die Behandlung medizinisch indiziert ist.
Ähnlich wie bei den privaten Krankenversicherungen übernimmt die Beihilfe bei einer medizinischen Notwendigkeit die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, allerdings ist das Leistungsspektrum individuell verschieden.
Wir empfehlen, den Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe einzureichen. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab.